Leistungen

Grundpflege:

Wenn eine Pflegestufe vorliegt, werden die Kosten bis zur Zuzahlungsgrenze der jeweiligen Pflegestufe durch die Pflegekasse übernommen. Grundpflege kann auch privat abgerechnet werden.

Körperpflege z.B. waschen, baden, duschen, ankleiden

Mobilisation z.B. Gehübungen, Treppen steigen

Hauswirtschaftliche Versorgung z.B. Reinigung der Wohnung, einkaufen, Essen zubereiten

Behandlungspflege:

Zur Behandlungspflege gehören die vom Arzt verordneten Leistungen. Dazu muß vom Arzt eine Verordnung über häusliche Pflege ausgestellt werden. Im Allgemeinen werden diese Leistungen von der Krankenkasse übernommen. Dies setzt allerdings eine Genehmigung durch die Krankenkasse voraus.

Injektionen, Richten und Verabreichen von Medikamenten, Wundversorgung, Verbandswechsel, Wechsel und Pflege von Trachealkanülen, Legen oder Wechseln eines Dauerkatheters, Parenterale Ernährung etc.

Beratungsbesuche gemäß der Pflegeversicherung:

Wer Pflegegeld erhält muß alle 6 Monate (Pflegestufe 1 + 2), bzw. alle 3 Monate (Pflegestufe 3) einen Pflegedienst kommen lassen, um sicherzustellen das die häusliche Pflege gewährleistet ist. Die Kosten für diesen Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse.

Leistungskatalog Leistungskatalog

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI:

Bei Ausfall der Pflegeperson bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit Verhinderungspflege durchzuführen. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Pflegeversicherung kann dies über einen Zeitraum von bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen.

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI:

Patienten mit Demenz haben die Möglichkeit zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Betreuungsleistungen beinhalten keine pflegerischen Leistungen und sollen der Entlastung der pflegenden Angehörigen dienen. Bei der Pflegekasse stellen Sie einen Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI. Die Betreuungseinsätze können nach der Bewilligung in Anspruch genommen werden.

Alltagshilfen:

Benötigen Sie Hilfe im häuslichen Bereich wie Beispielsweise bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, Begleitung bei Spaziergängen oder kulturellen Veranstaltungen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Weitere Hilfen:

Wir sind Ihnen auch gerne behilflich wenn Sie weitere Hilfen benötigen, wie z.B. Essen auf Rädern, Krankengymnastik, Fußpflege oder Hausnotrufgeräte. Sprechen Sie uns bitte an.

Haben Sie Fragen?

Dann kontaktieren Sie uns doch einfach. Sie können uns über das Kontaktformular oder auch telefonisch erreichen.

Mobiler Krankenpflegedienst Neuss

Kasterstr. 21
41468 Neuss
Telefon: 0 21 31 / 36 40 10
E-Mail: pdlm-k-n.de

Sie können hier Ihre Erfahrungen und Eindrücke nieder schreiben und sich somit untereinander austauschen.